Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Benutzerordnung

Benutzungsordnung

Stadtbücherei Lauffen öffentlich katholisch

§ 1 Allgemeines

 

1. Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Träger ist die katholischen Kirchengemeinde St. Franziskus in Lauffen. Finanziert werden wir von der Stadt Lauffen am Neckar und der kirchlichen Fachstelle für Büchereiarbeit in Stuttgart. Die Stadtbücherei hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

 

2. Jeder ist berechtigt, die Stadtbücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

 

3. Benutzerinnen und Benutzer ab 18 Jahren bezahlen eine jährliche Gebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung. Schüler und Studenten sind unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises von der Gebühr befreit. Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 

4. Informationen zum Datenschutz in unserer Stadtbücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

 

 

 

§ 2 Öffnungszeiten

 

1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

 

 

 

§ 3 Anmeldung

 

1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

 

2. Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Diese/r verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

 

3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Stadtbücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

 

 

 

§ 4 Benutzerausweis

 

1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

 

2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Sein Verlust ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.

 

3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzer-ausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung erhoben.

 

 

 

§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist

 

1. Die angebotenen Medien können in der Stadtbücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutz­gesetzes!

 

2. Die Leihfrist beträgt 4 Wochen

 

3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.

 

 

 

§ 6. Ausleihbeschränkungen

 

Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Stadtbücherei begrenzt werden.

 

 

 

§ 7 Vormerkung

 

1. Für ausgeliehene Medien kann die Stadtbücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen.

 

 

 

§ 8 Rückgabe

 

1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Stadtbücherei zurückzugeben.

 

2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Mahngebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten.

 

3. Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

 

 

 

§ 9 Behandlung der Medien, Haftung

 

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.

 

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

 

3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen.

 

4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

 

 

 

§ 10 Schadenersatz

 

1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Stadtbücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

 

 

 

§ 11 Verhalten in der Stadtbücherei, Hausrecht

 

1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden.

 

2. Essen und Trinken sind in der Stadtbücherei nur in Ausnahmefällen gestattet.

 

3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die aus Taschenablagen abhanden gekommen sind.

 

4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Stadtbücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

 

 

§ 12 Ausschluss von der Benutzung

 

1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.

 

 

 

§ 13 Inkrafttreten

 

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom         1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

 

 

Lauffen a.N. 01.08.2024

 

 

 

Gebührenordnung

 

Jahresgebühren 20 Euro

 

Mahngebühren:

1. Mahnung 2 Euro

2. Mahnung 3 Euro

3. Mahnung 5 Euro

Zzgl. 1 Euro bei Postversand

 

Ersatz Benutzerausweis 2,50 Euro